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Anschrift

Zahnarztpraxis Stolz
Schlachtstrasse 12
26441 Jever

Tel.: 04461-913233
Fax: 04461-913280

E-Mail:
za.stolz@t-online.de

Sprechzeiten:

Montags bis Freitags
8.00 - 12.00Uhr
Montags und Donnerstags
14.30 - 18.00 Uhr
Dienstags
15.00 - 19.00 Uhr

und nach Vereinbarung

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Wozu soll ich ein Bonusheft führen?


Das Bonusheft dient der gesetzlichen Krankenversicherung als Nachweis, dass Sie regelmäßig die Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt wahrgenommen haben.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse durch Zuschüsse zum Zahnersatz belohnt, sollte dieser einmal notwendig werden.

Egal ob es sich dabei um Brücken, Kronen oder herausnehmbare Prothesen handelt.

Wenn Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 %.
Über einen Zeitraum von 10 Jahren wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.

Bei Erwachsenen ab 18 Jahren reicht 1 Stempel im Jahr. Experten empfehlen jedoch einen mindestens zweimal jährlichen Rhythmus der Kontrolluntersuchungen.

Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sind 2 Stempel pro Jahr nötig, um den Bonus zu erhalten.


Information zum Ersttermin «

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Kassengebühr - Wer zahlt wann? «

Kontrolluntersuchung - Wie oft? «

Mit wieviel Wartezeit muss ich rechnen? «

Prophylaxe - Wie oft im Jahr? «

Vollnarkose - Wann zahlt die Krankenkasse? «

Wurzelkanalbehandlung - Wann zahlt die Kasse? «