Start Fragen Vollnarkose
Anschrift

Zahnarztpraxis Stolz
Schlachtstrasse 12
26441 Jever

Tel.: 04461-913233
Fax: 04461-913280

E-Mail:
za.stolz@t-online.de

Sprechzeiten:

Montags bis Freitags
8.00 - 12.00Uhr
Montags und Donnerstags
14.30 - 18.00 Uhr
Dienstags
15.00 - 19.00 Uhr

und nach Vereinbarung

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Vollnarkose - wann zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:

» Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können.

» Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen.

» Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können.

» Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen.

» Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann.


 

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Kassengebühr - Wer zahlt wann? «

Kontrolluntersuchung - Wie oft? «

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Prophylaxe - Wie oft im Jahr? «

Vollnarkose - Wann zahlt die Krankenkasse? «

Wurzelkanalbehandlung - Wann zahlt die Kasse? «