Start Fragen Wurzelkanalbehandlung
Anschrift

Zahnarztpraxis Stolz
Schlachtstrasse 12
26441 Jever

Tel.: 04461-913233
Fax: 04461-913280

E-Mail:
za.stolz@t-online.de

Sprechzeiten:

Montags bis Freitags
8.00 - 12.00Uhr
Montags und Donnerstags
14.30 - 18.00 Uhr
Dienstags
15.00 - 19.00 Uhr

und nach Vereinbarung

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Wurzelkanalbehandlung - Wann zahlt die Kasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Wurzelbehandlungen nur in bestimmten Fällen. Besonders bei der Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) gibt es Einschränkungen. Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss für die Kassenleistung erfüllt sein:

» Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.

» Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.

» Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf.



 

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Vollnarkose - Wann zahlt die Krankenkasse? «

Wurzelkanalbehandlung - Wann zahlt die Kasse? «